Dashcam erlaubt? Ja oder Nein?

Dashcam illegal?Mit Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass eine Videoaufzeichnung durch eine Dashcam im Auto als Beweismittel in einem Unfallhaftpflichtprozess verwendet werden darf.

Yeahhh!

Allerdings stellte das Gericht auch klar, dass „die vorgelegte Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig ist.“

Aha!

Folglich ist das Aufzeichnen mit einer Dashcam verboten, die Aufzeichnung darf aber vor Gericht verwendet werden.

Waaas?

Einfach erklärt – Eine Aufnahme zur Beweissicherung bei einem Unfall mit einer Dashcam ist erlaubt! Eine dauerhafte Aufnahme des Straßenverkehrs ist aber verboten! Die Hersteller sind nun gefragt verschiedene Lösungswege zu erarbeiten. Mehrere Möglichkeiten sind denkbar. Technisch ist es möglich, „eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.“

Benutzer einer Dashcam dürfen folglich Geschehnisse im Straßenverkehr aufzeichnen, aber weder dauerhaft speichern noch veröffentlichen. Die Aufnahmen müssen zeitnah überspielt werden. Sollte ein Verkehrsunfall auftreten, dann darf man diese speichern und vor Gericht auswerten lassen.

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